Förderprogramm „Ländliche Zentren – kleinere Städte und Gemeinden“

 

Die Ortsgemeinde Gemünden und die Stadt Kirchberg (mit einem neuen Sanierungsgebiet) haben es als Kooperationsverbund geschafft, in das erweiterte Bund-Länder-Programm „Ländliche Zentren – Kleinere Städte und Gemeinden“ aufgenommen zu werden. Nach Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen wurden von dem Gemeinderat Gemünden (für das Sanierungsgebiet „Ortsmitte (Flecken)“ bzw. dem Stadtrat Kirchberg für das Sanierungsgebiet („Oberstraße“) die Sanierungssatzungen beschlossen. Für beide Sanierungsgebiete wurden die Satzungen zum 11.05.2017 bekannt gemacht und sind somit ab dem 11.05.2017 in Kraft getreten.

Förderung privater Modernisierungsmaßnahmen

Von der Ortsgemeinde Gemünden und der Stadt Kirchberg wurden Modernisierungsrichtlinien zur Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden beschlossen, die seit dem 18.05.2017 anwendbar sind.
Die Modernisierungsrichtlinien bilden die Grundlage für die Förderung von Maßnahmen an Gebäuden innerhalb der Sanierungsgebiete. Es können umfassende Sanierungen an Gebäuden gefördert werden. Grundsätzlich setzt dies voraus, dass das Gebäude im Sanierungsrahmenplan als modernisierungs- und instandsetzungsbedürftig eingestuft wurden.

Modernisierungs-und Instandhaltungsmaßnahmen müssen grundsätzlich vor Baubeginn zwischen dem Eigentümer und der Gemeinde bzw. Stadt in einer sogenannten Modernisierungsvereinbarung vertraglich vereinbart werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Die Höhe der Förderung beträgt in beiden Sanierungsgebieten grundsätzlich 30% der berücksichtigungsfähigen Gesamtkosten, jedoch höchstens 25.000 Euro in Gemünden und 30.000,00 Euro in Kirchberg. Bei Gebäuden von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung kann der Kostenerstattungsbetrag um bis zu 10 % erhöht werden, jedoch höchstens auf 30.000 Euro in Gemünden und 50.000 Euro in Kirchberg.

pdf-Dateien zum Download:

 

 

Vorbereitende Untersuchungen nach § 141 BauGB zur Aufnahme in das Förderprogramm „Ländliche Zentren – kleinere Städte und Gemeinden“

Vorgestellt während der Einwohnerversammlung am 15. Januar 2015

Präsentation Vorbereitende Untersuchungen